H-Arzt Verfahren der Berufsgenossenschaften
Kindergartenkinder, Schüler und Arbeitnehmer sind durch die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) pflichtversichert.
Bei Wegeunfällen, Arbeitsunfällen, Schulunfällen und Berufskrankheiten tritt hier das so genannte Berufsgenossenschaftliche Heilverfahren ein.
Wir sind durch eine spezielle Qualifizierung in der Lage, dieses Berufsgenossenschaftliche Heilverfahren zu leiten.
|